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Fragen Antworten
Was ist das FSJ? F = freiwillig, sich dafür zu entscheiden
S = sozial, Arbeit mit Menschen, die Hilfe und
J = Dauer des Einsatzes, kann auch variieren

= Bildungsjahr, jedoch keine Ausbildung
= Praxisjahr mit „learning by doing“

 

Wer kann es absolvieren? Jugendliche, die die Vollschulzeitpflicht erfüllt, jedoch noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben; (Zustimmungserklärung der Eltern bzw. gesetzlichen Vertreters erforderlich, wenn noch nicht volljährig)
Wo kann ich eingesetzt werden? insbesondere in Kinder- und Jugendeinrichtungen, Senioren- und Pflegeheimen, Einrichtungen für behinderte Menschen
Auf welcher Grundlage wird das FSJ durchgeführt? Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) v.2008 (Bundesgesetz)
Wie lange dauert das FSJ? mindestens 6 Monate, in der Regel ein Jahr, kann bis zu 18 Monaten verlängert werden
Wann beginnt das FSJ?

in der Regel am 1. September jeden Jahres, früherer oder späterer Einstieg ist möglich, frei gewordene Stellen werden neu besetzt
 

Wie ist meine Arbeitszeit? „vollbeschäftigt“, d.h. 38,5 Std./Woche unter Beachtung des Jugendarbeitsschutzgesetzes; Schichtarbeit sowie Wochenend- und Feiertags-tätigkeit richten sich nach Einsatzstelle und Tätigkeit
Wie bin ich versichert? sozial- und berufsunfallversichert, Einsatzstelle bzw. FSJ-Träger zahlt 100% der Beiträge
Welches Einkommen habe monatlich? Taschengeld + Pauschale für Unterkunft/ Verpflegung (ab 2010/2011: 250 € brutto = netto)
Wie viel Urlaub kann ich beantragen? 26 Tage bei Ableistung einer zwölfmonatigen Tätigkeit
Welche Vergünstigungen habe ich als Freiwillige/r? Vergünstigungen wie ein Azubi; Kinder- und Wohngeld, wenn anspruchsberechtigt
Seminare? 25 Seminartage (Einführungs-, Zwischen- und Abschlussseminar sowie Seminar- und Bildungstage)
Pädagogische Begleitung?

Betreuung und Anleitung?
Projektleiterin im FSJ beim JAO e.V.
AnsprechpartnerIn in der Einsatzstelle
"Arbeitsvertrag"? dreiseitige FSJ-Vereinbarung zwischen JAO e.V., Freiwillige/n und Einsatzstelle
 
 
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