Das Freiwillige Soziale Jahr ist ein Angebot für Jugendliche, die
-
sich sozial engagieren und Bedürftigen durch ihre Tätigkeit im Rahmen des FSJ helfen wollen;
-
noch nicht wissen, welchen Beruf sie wählen sollen, aber sich für einen sozialen Beruf entschieden haben;
-
ihre berufliche Vorstellungen in dem gewünschten sozialen Beruf überprüfen möchten;
-
eine praktische Tätigkeit vor Beginn der Ausbildung/ des Studiums nachweisen müssen/ möchten;
-
vor Beginn einer Ausbildung/eines Studiums sich erst einmal im Berufsalltag erproben möchten;
-
vor der Ausbildung/ dem Studium ihre Belastbarkeit in einer Vollzeitbeschäftigung prüfen/ schulen wollen;
-
unmittelbar nach der Schulzeit keinen Ausbildungs- oder Studienplatz erhalten und diese Zeit sinnvoll nutzen möchten;
-
nach der Schulzeit erst einmal praktische Erfahrungen sammeln wollen;
-
sich beruflich neu orientieren möchten.
Das FSJ wird in sozialen Einrichtungen (siehe Einsatzbereiche)
geleistet und ist eine Vollzeittätigkeit unter Berücksichtigung des
Jugendarbeitsschutzgesetzes.
Das FSJ wird auf der Grundlage eines Bundesgesetzes durchgeführt
(siehe Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten).
Das FSJ wird als Zeit für die berufliche Tätigkeit anerkannt (Rente).
Die Freiwilligen werden zu 100% sozialversichert (beide Anteile). Ebenso sind die Teilnehmer/innen berufsunfallversichert (BGW).
Die Eltern erhalten Kindergeld, wenn sie laut Gesetz dazu anspruchs-berechtigt sind.
Die Freiwilligen sind während des FSJ vorrangig in ihren
Einsatzstellen tätig, ausgenommen in den Zeiten der Seminare.
Die mindestens 25 laut Gesetz geforderten Seminartage werden durch das JAO e.V. geplant und durchgeführt.
Die Kosten für die Teilnahme an den Seminaren (Unterkunft und
Vollverpflegung) werden durch den Träger des FSJ, das JAO e.V.,
übernommen.
Noch Fragen?
Dann gibt es hier vielleicht die Antworten:
Fragen und Antworten zum FSJ
...und falls nicht, dann schicken Sie uns Ihre Frage(n) über das Kontaktfomular .
|